DIN 79008 für Fahrradabstellanlagen
Ratgeber – VELODEPO
Die DIN 79008 „Stationäre Fahrradparksysteme" ist die zentrale deutsche Norm für Sicherheit, Qualität und Gebrauchstauglichkeit von Fahrradabstellanlagen. Sie wurde vom DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet und ist seit Mai 2016 anwendbar.
Die Norm besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1 – Anforderungen: definiert, welche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen ein Fahrradparksystem erfüllen muss.
- Teil 2 – Prüfverfahren: legt fest, wie diese Anforderungen konkret geprüft und nachgewiesen werden.
Für Kommunen, Wohnungsunternehmen und Unternehmen ist die DIN 79008 die wichtigste Orientierung, wenn es um die Planung rechtssicherer, sicherer und alltagstauglicher Fahrradabstellanlagen geht.
Für wen ist die Norm relevant?
Die DIN 79008 gilt für stationäre Fahrradparksysteme – also fest installierte Einrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern. Sie unterscheidet zwischen zwei Einsatzbereichen:
- Ausführungslevel 1 – Wohnbereich: z. B. Gärten, Keller, Garagen, Balkone
- Ausführungslevel 2 – Objektbereich: z. B. Gaststätten, Bahnhöfe, Betriebsgelände
Für den Objektbereich gelten zusätzliche, strengere Anforderungen – etwa zum Diebstahlschutz und zur Barrierefreiheit.
Nicht von der Norm abgedeckt sind unter anderem Anlagen für Lastenräder, Fahrräder mit Anhängern, Kinderfahrräder, Liegeräder und Tandems, sowie Fahrräder mit einer Lenkerbreite über 700 mm oder Reifenbreiten außerhalb von 23–55 mm. Auch begehbare Fahrradparkhäuser und baurechtliche Fragen sind kein Bestandteil der Norm.
Die wichtigsten Anforderungsbereiche im Überblick
1. Werkstoffe und Materialsicherheit
Verwendete Materialien – Holz, Metall, Kunststoff – müssen definierten Dauerhaftigkeits-, Entflammbarkeits- und Korrosionsschutzanforderungen entsprechen. Gefährliche Substanzen (z. B. Asbest, Blei, Formaldehyd) sind ausgeschlossen.
2. Schutz vor Verletzungen (Fangstellen und Kanten)
Es dürfen keine Quetsch-, Scher- oder Fangstellen für Finger, Kopf oder Hals entstehen. Kanten und überstehende Teile müssen abgerundet sein.
3. Stand- und Lagesicherheit
Fahrräder dürfen nicht selbstständig herausrollen, die Lenkung darf nicht ungewollt umschlagen, und ein Umkippen durch alltägliche Belastungen muss ausgeschlossen sein.
4. Abstände und Zugänglichkeit
Bei einer Ebene gilt ein Mindestabstand von 700 mm zwischen den Fahrrädern; bei versetzter Anordnung kann dieser auf 500 mm reduziert werden.
5. Leichtigkeit der Bedienung
Das Ein- und Ausparken darf keinen unangemessenen Kraftaufwand erfordern. Maximale Hubhöhen und Bedienkräfte sind klar definiert.
6. Schutz des Fahrrads vor Schäden
Die Anlage darf keine Beschädigungen an Felgen, Gabeln, Bremsen oder Schaltung verursachen – auch nicht bei normaler Nutzung.
7. Diebstahlschutz (nur Objektbereich)
Rahmen und Laufrad müssen gemeinsam anschließbar sein, die Konstruktion muss Gewalteinwirkung über einen definierten Zeitraum widerstehen.
8. Barrierefreiheit und Erkennbarkeit
Anlagen im Objektbereich müssen mit dem Langstock ertastbar sein und dürfen keine Stolper- oder Kopfanstoßgefahr darstellen.
9. Kennzeichnung und Benutzerinformation
Jede Anlage muss dauerhaft gekennzeichnet und mit einer verständlichen Benutzerinformation zur sicheren Nutzung versehen sein.
Warum ist die DIN 79008 für Ihre Planung wichtig?
- Rechtssicherheit: Normkonforme Anlagen gelten als Nachweis für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes.
- Alltagstauglichkeit: ausreichend Platz, einfache Bedienung, kein Beschädigungsrisiko für hochwertige Fahrräder und E-Bikes.
- Diebstahlschutz: reduziert nachweislich das Diebstahlrisiko im öffentlichen Raum.
- Barrierefreiheit: erfüllt wichtige Zugänglichkeitsanforderungen für alle Nutzergruppen.
Wie VELODEPO die DIN 79008 in die Planung einbindet
Alle VELODEPO-Anlagen sind von Grund auf nach DIN 79008 konzipiert und gefertigt. In unserer Planungsleistung berücksichtigen wir die Norm konkret bei:
- der Bemessung von Stellplatzabständen und Zugänglichkeit,
- der Auswahl korrosions- und witterungsbeständiger Materialien,
- der Auslegung von Diebstahlschutz-Elementen für den Objektbereich,
- der barrierefreien Gestaltung für den öffentlichen Raum,
- der statischen Bemessung für die jeweilige Schnee- und Windlastzone.
So stellen wir sicher, dass Ihre Fahrradabstellanlage nicht nur normkonform, sondern auch im Alltag praxistauglich ist.
Häufige Fragen zur DIN 79008
Gilt die DIN 79008 auch für Lastenräder oder E-Bikes?
Lastenräder sind vom Anwendungsbereich der aktuellen Norm ausgenommen; eine eigene Norm dafür ist in Vorbereitung. E-Bikes und Pedelecs sind grundsätzlich erfasst, solange sie den geometrischen Vorgaben entsprechen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnbereich und Objektbereich?
Der Wohnbereich (Level 1) umfasst nicht öffentlich zugängliche Stellen. Der Objektbereich (Level 2) betrifft öffentlich zugängliche Standorte und unterliegt zusätzlichen Anforderungen, insbesondere beim Diebstahlschutz.
Muss jede Fahrradabstellanlage die DIN 79008 erfüllen?
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht in jedem Fall, jedoch begründet die Einhaltung der Norm die Vermutung der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. Für öffentliche Ausschreibungen wird sie häufig vorausgesetzt.
Wer prüft, ob eine Anlage der DIN 79008 entspricht?
Die Prüfverfahren sind in Teil 2 der Norm exakt festgelegt. Hersteller weisen die Konformität in der Regel durch entsprechende Prüfberichte nach.
Stand: Juli 2026. Wir empfehlen bei größeren Projekten eine zusätzliche Prüfung durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung für Ihr konkretes Vorhaben.